Project-Immobiliengruppe
Insolvenzen belasten die Anleger.
Was ist jetzt ratsam?
TILP informiert –
Das Wichtigste vorab:
WICHTIG: Ruhe bewahren und nicht übereilt handeln!
Nachrichten wie diese sind für alle beteiligen Investoren nie gut. Die Erfahrung zeigt aber, dass es gerade in solchen Zeiten von immenser Wichtigkeit ist, Ruhe zu bewahren, die eigene Rechtsposition zu kennen und nicht vorschnell zu handeln. Dies primär dann, wenn Nachrichten und Informationen aus dem Internet dazu verleiten sollen.
Ja, Anleger sind betroffen, zumindest mittelbar. Aber: Die Fonds sind regelmäßig als sogenannte Eigenkapitalfonds aufgelegt worden. Die Frage, ob also auch eine Fondsgesellschaft Insolvenzantrag wird stellen müssen, ist Anfang September 2023 noch völlig offen.
Was hat der vorl. Insolvenzverwalter genau mitgeteilt?
„PROJECT Immobilien: „Bauprojekte möglichst fertig bauen.“
01. September 2023 Verfahren
Bauprojekte der Nürnberger „PROJECT Immobilien“-Gruppe stellen Insolvenzantrag.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm: „Unser Ziel ist es, so viele Bauprojekte wie möglich fertig zu bauen.“
Weitere Insolvenzanträge für Projektgesellschaften geplant.
Nürnberg. 56 der 118 Projektgesellschaften der Nürnberger „PROJECT Immobilien“-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten. Bei den übrigen Gesellschaften, die Insolvenzantrag gestellt haben, handelt es sich um reine Grundstücksgesellschaften oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits vollständig abgeschlossen sind. Bei den Projektgesellschaften sind keine Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Insolvenzanträge von Projektgesellschaften sollen folgen.
„Durch die Insolvenzverfahren erhalten wir weitere Optionen für die laufenden Bauprojekte“, betonte Volker Böhm von Schultze & Braun, vorläufiger Insolvenzverwalter der „PROJECT Immobilien“ Holding-Gesellschaft „Project Real Estate AG“ (PRE) und der operativen Gesellschaft „Project Immobilien Management GmbH“ (PMG). „Unser Ziel ist es, die Bauarbeiten bei möglichst vielen Bauprojekten wieder aufzunehmen und diese Projekte fertig zu bauen.“
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Was wird für Anleger
und Investoren jetzt wesentlich?
Zuvorderst müssen die jeweiligen Rechtsstellungen unterschieden werden.
Anleger/Anlegerin: Beteiligung in Form eines AIF-Fonds, der Geldmittel für die Finanzierungsgesellschaften einsammelt und bereitstellt (wohl nur mittelbar von den Auswirkungen der Insolvenzanträge betroffen).
Investor, also Käufer/Käuferin einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie (je nach Objektgesellschaft unmittelbare Betroffenheit möglich).
- Eine Kernaussage der Project-Immobiliengruppe war immer, dass auf allen Ebenen reine Eigenkapitalfinanzierungen erfolgen. Es gibt Anfang September 2023 keinen Hinweis, um daran zu Zweifeln. Ebenso gibt es keine Hinweise, welche Vergleiche zu „Schneeballsystemen“ wie z.B. Insolvenzen der deutschen P&R Container-Vertriebsgesellschaften begründen würden.
- ABER: In jeder einzelnen Gesellschaft werden wegweisende Entscheidungen anstehen. Beispiele: Macht es Sinn, ein Projekt abzubrechen und die Werte zu veräußern? Macht es Sinn, ggf. Kapital nachzuschießen, um Projekte fertig zu stellen? Veräußerungen von Grundstücken, etc?
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